findari entwickelt mit Ihrer Einrichtung ein einrichtungsspezifisches Wiedereinstiegs- und Rückgewinnungskonzept: zuerst messbar bessere Arbeitsbedingungen, dann die gezielte Ansprache ehemaliger Pflege- und Betreuungskräfte. Bis zu 70 % der Kosten übernimmt die Pflegekasse.
der Kosten übernimmt die Pflegekasse
pro Kalenderjahr
Ab 26 Pflegekräften: 50 %, max. 7.500 € pro Jahr.
Die Pflegeversicherung fördert Maßnahmen zur Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungskräften sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Gefördert wird die Entwicklung und betriebliche Umsetzung einrichtungsspezifischer Konzepte.
Pflegeeinrichtungen mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden.
Pflegeeinrichtungen mit 26 und mehr in der Pflege tätigen Mitarbeitenden.
Rückgewinnung beginnt nicht mit Werbung, sondern im Haus. Wir bauen zuerst die internen Strukturen wirklich um — und tragen den Wandel erst dann glaubwürdig nach außen.
Kein kosmetisches Beschönigen, sondern ein echter Umbau: Geführt von einer erfahrenen Pflegedienstleitung analysieren wir, woran Wiedereinstieg und Bindung scheitern, und strukturieren Dienstpläne, Arbeitszeiten und Abläufe konkret um.
Erst wenn die Bedingungen wirklich besser sind, tragen wir sie glaubwürdig nach außen — das verstärkt die Substanz, ersetzt sie aber nicht.
Unsere Konzepte entstehen mit erfahrenen Pflegedienstleitungen, die jahrelang selbst im Pflegealltag standen und die Herausforderungen aus erster Hand kennen.
Dienstplan-Audit und anonyme Mitarbeiterbefragung zur Feststellung struktureller Engpässe.
Wiedereinstiegs- und Einarbeitungskonzept inkl. Onboarding-Plan und Kontakthalte-Modellen.
Mitarbeiterorientierte Schicht- und Arbeitszeitmodelle, Ausfallkonzepte und Personalpools.
Digitale Ansprache zur Rückgewinnung, beschrieben im Rahmen des Konzepts.
Schulungen der Leitung und Beratung zur Optimierung der Dienstplangestaltung.
Begleitung der Umsetzung und Erstellung des Verwendungsnachweises für die Kasse.
Antrag und Förderung laufen über Ihre Einrichtung — findari übernimmt Vorbereitung, Umsetzung und Nachweisführung.
Kostenlose Prüfung der Förderfähigkeit und der möglichen Fördersumme für Ihre Einrichtung.
Wir bereiten den einrichtungsspezifischen Antrag mit Kostenvoranschlag für die zuständige Pflegekasse vor.
Sie erhalten den schriftlichen Bewilligungsbescheid. Erst danach startet die kostenpflichtige Umsetzung.
Analyse & Konzept, betriebliche Umsetzung, Schulung — fachlich begleitet durch eine Pflegedienstleitung.
Wir stellen die Nachweismappe (Rechnungen, Zahlungsnachweis, Abschlussbericht) zusammen.
Die Pflegekasse erstattet den Förderbetrag direkt an Ihre Einrichtung.
findari arbeitet entlang der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Abs. 7 SGB XI. Die Bezeichnung unserer Leistung folgt ihrer realen Substanz.
Wir richten uns an ehemalige und ausgestiegene Pflegekräfte — keine Abwerbung aktiver Kräfte aus anderen Einrichtungen.
Im Zentrum steht ein echtes Konzept mit verbesserten Arbeitsbedingungen, nicht reine Personalwerbung.
Die Beschäftigten werden bei der Entwicklung der Konzepte einbezogen — wie die Richtlinie es vorsieht.
Modularer Kostenvoranschlag mit klarer, funktionaler Zuordnung zu den förderfähigen Maßnahmen.
Wir versprechen keine fixen Bewerber- oder Einstellungszahlen. Die kostenpflichtige Umsetzung startet erst nach der schriftlichen Bewilligung — Ihre Förderung steht fest, bevor Sie investieren.
Die Förderfähigkeit und -höhe prüft und bescheidet im Einzelfall die zuständige Pflegekasse.
Die wenigsten Einrichtungen holen diese Förderung ab — nicht, weil das Geld nicht da wäre, sondern weil Konzept, Antrag und Nachweis Aufwand und Fehlerrisiko bedeuten. Genau das nehmen wir Ihnen ab. Tragen Sie Ihren Fall ein, und Sie erhalten von uns eine konkrete, kostenlose Einschätzung für Ihre Einrichtung.
Alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Förderung wird über die zuständige Pflegekasse beantragt und ausgezahlt.
Bei bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitenden bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (max. 10.000 € / Kalenderjahr), ab 26 Mitarbeitenden bis zu 50 % (max. 7.500 € / Jahr). Der Anspruch besteht je Kalenderjahr.
Förderfähig ist die Entwicklung und betriebliche Umsetzung eines einrichtungsspezifischen Rückgewinnungs- und Wiedereinstiegskonzepts. Digitale Ansprache ist förderfähig, sofern sie auf die Rückgewinnung abzielt und im Konzept beschrieben ist. Reine Personalwerbung oder das Abwerben aktiver Kräfte sind ausgeschlossen.
Die Umsetzung ist auf rund drei Monate angelegt: Analyse & Konzept, betriebliche Umsetzung, Schulung. Die Bearbeitung des Antrags durch die Kasse dauert in der Regel einige Wochen.
Gering. findari bereitet Antrag und Nachweisführung vor und begleitet die Umsetzung fachlich. Antrag und Förderung laufen formal über Ihre Einrichtung.
Kostenlos und unverbindlich: Sie sehen Ihre mögliche Fördersumme — und was für die Bewilligung zählt.
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